Inkasso
Mahnung Ratgeber

Mal wieder einen Beitrag zum “Mein Leben” Blog – diesmal einen Ratgeber für Inkasso Briefe :
Da es immer mehr “gefakte” Inkasso Mahnungen gibt, grade von bekannten firmen wie zb. die “BFS Risk & Collection GMBH” will ich euch Helfen wie ihr :
a) wenn wirklich eine Forderung besteht, ihr Zeit schindet.
b) wenn keine Forderung besteht ihr dagegen angeht.
Allgemein
Wenn ein Inkasso Brief kommt solltet ihr erstmal ruhe bewahren und nicht sofort beim Betrag ausflippen und eine Ratenzahlung ausmachen. Wichtig : Wenn ihr eine Antwort schreibt und irgendeine Zahlung ausmacht, erkennt ihr praktisch die Inkasso Rechnung an, das ist praktisch der schwerste Fehler.
Schaut erstmal in welchen Auftrag das Inkasso unternehmen Arbeitet : o2, congsta, ebay… dann sucht erstmal nach Rechnungen von der Firma und ob der Betrag den die Inkasso versucht einzutreiben überhaupt stimmt. Die Firma (o2, ebay…) sollte euch erstmal mindestens 2 Rechnungen geschickt haben bevor diese ein anderes Unternehmen wie eine Inkasso Firma beauftragen dürfen. Habt ihr Orginal Rechnungen gefunden die dem Betrag entsprechen der gefordert wird, habt ihr LEIDER sehr geschludert ! Ihr hättet vorher eine Ratenzahlung mit der Firma ausmachen können das währe billiger gekommen. Wenn ihr keine Rechnung findet die den Betrag entspricht habt ihr einen “gefakten” Inkasso Brief erhalten, sprich ihr werdet grade betrogen.
Rechtlich
Ihr müsst dazu wissen das die Inkasso gebühren in 99% aller Fällen reiner Wucher sind und viel zu hoch angesetzt werden. Vor Gericht sind die Schulden der Firma (o2,congsta,ebay) zwar korrekt und ohne Widerspruch anzunehmen, allerdings gehen Inkasso firmen mit ihren gebühren meistens leer aus. In Deutschland ist es nämlich so das die Firma wo ihr etwas gekauft hab selber dafür sorgen muss das Geld zurück zu bekommen und nicht eine “fremd” Firma somit gehen Inkassofirmen meistens leer aus. Darum sind Inkasso firmen auch direkt am drohen mit Gericht, Anzeige und zusätzlichen Kosten, wer nämlich freiwillig zahlt der ist … einfach dumm oder hat zuviel Geld
Rechnung / Kosten
In jeglichen fällen ist es am besten den Betrag der Firma (o2,ebay,congsta) direkt bei dieser auch zu bezahlen sprich ihr schindet etwas Zeit beim Inkasso und zahlt das geschuldete Geld direkt an die Firma wo der Betrag offen ist. Das ist erstmal viel weniger, weil ohne Inkasso gebühren und zweitens besteht keine Forderung mehr seitens der Firma gegen euch, die Inkasso gebühren würden also noch vorhanden sein und da kann man im Notfall auch vor Gericht gehen, was die Inkasso firmen aber vermeiden werden den wie oben gesagt haben solche überteuerten Forderungen meistens keinen Erfolg.
Im durchschnitt liegen die Kosten welche die Inkasso Firma nehmen darf bei geschuldeten Beträgen bis 600,00 Euro bei ca. 63,00 Euro. Meistens liegt dieser Wert in dem Bereich welcher auch ein Anwalt nehmen dürfte für eine Einforderung der Schulden, Inkassofirmen nehmen wie gesagt meistens (zu 99%) einen viel zu hohen Betrag.
Kosten wie Kontoführung gebühren damit sind nicht das Konto bei der Bank gemeint sondern interne zahlen. Beispiel : Ein Mitarbeiter verschickt seine Excel Tabelle auf den Pc von einen anderen Mitarbeiter. Das gehört zum normal Ablauf einer solchen Firma und darf nicht berechnet werden.
Adressermittlung wird auch gerne in Kosten gestellt, wenn die Firma wo ihr schulden habt euch schon eine Rechnung oder Brief geschickt hat an euere Adresse. Warum sollte die Inkasso es dann noch ermitteln, eure Anschrift ist doch bekannt. Darum total unzulässig !
Vorgerichtliche Mahnauslagen ?! Damit sind wohl die Mahngebühren gemeint und Vorgerichtlich macht wohl mehr Angst. Dafür gibt es auch bestimmte Reglungen im durchschnitt sollten diese, die Kosten für den Brief sein und 2,50Euro bis 5,00Euro nicht überschreiten.
Basiszins und Personalkosten wird auch gerne Berechnet und ist totaler Schwachsinn.
Bei einer solchen “Fantasie” Rechnung sollte man alleine schon einen Anwalt, Schuldnerberatung oder Verbraucherschutz einschalten.
Gericht
Denkt immer daran es geht hier um einen Zivilprozess, ihr habt keine Straftat begangen ! Person oder Firma X fordert gegen EUCH einen Betrag. Es geht vor Gericht maximal um das GELD was ihr bezahlen müsst um sonst nichts. Ihr werdet nicht ins Gefängnis kommen für ein Handyvertrag oder sonstiges ! Wenn ihr Sozialhilfe, Hartz bekommt dann könnt ihr euch “kostenlos” einen Beratungsgutschein holen für eine Anwaltliche Erstberatung, sollte es ernst werden gegen das Inkasso Unternehmen dann nehmt das in Anspruch ! Ihr habt gute Chancen direkt aus der Sache zu kommen mit nur einen Brief vom Anwalt.
Zeitschinden[/h2]
Grundsätzlich braucht ihr auf Briefe die nicht Persönlich zugestellt werden, nicht reagieren “Es ist halt nie angekommen” diese Taktik sollte aber nur bei auch sehr hohen Beträgen gemacht werden um wirklich Zeit zu schinden. Nehmt aber dabei sofort Kontakt mit der Firma XYZ auf wo ihr den Betrag schuldet und versucht irgendetwas aus zu handeln, wenn diese sagen sie haben es bereits dem Inkasso gemeldet sagt das ihr halt keine Mittel habt und die Inkasso gebühren die Möglichkeit noch mehr verringern das ihr überhaupt etwas bezahlen könnt.
Wenn ihr Zeit braucht um den Betrag zu zahlen könnt ihr erstmal einen Brief schreiben wo ihr das Orginal der Vollmachtsurkunde der Firma o2,congsta,ebay.. sehen wollt und gemeint ist laut Gesetz das “ORGINAL” also wenn ihr eine Fotokopie zurück bekommen solltet könnt ihr diese nicht anerkennen und noch einmal das Orginal anfordern.
AZ.: 000000-000000000
Forderung der Firma ……..
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern erhielt ich ihr Schreiben vom …….., indem sie mir eine Frist setzen und mir ohne weitere Mahnung mit Maßnahmen drohen, welche erhebliche Mehrkosten und Unannehmlichkeiten zur Folge haben werden.
Gemäß ihrem Briefkopf sind sie Mitglied im BDIU*, was eigentlich für ein gewisses Mindestmaß an Sach- und Fachverstand im Forderungsmanagement sprechen sollte. Offensichtlich trifft diese Annahme hier nicht zu.
Bevor sie mich nochmals mit irgendwelchen Fristen und bedeutungslosen Drohgebärden belästigen, machen sie doch bitte erst mal ihre Hausaufgaben.
Ich bitte sie hiermit ausdrücklich um Zusendung einer Kopie des Vollstreckungsbescheides, sowie der korrekten Beauftragung ihrer Firma durch die Firma …….. mit entsprechender Vollmacht. Dazu möchte ich eine genau aufgeschlüsselte Rechnung der …….. wie der Betrag von 378,00 Euro entstanden ist.
Ich weise sie hiermit ausdrücklich hin das Kontoführungsgebühren nicht in Rechnung gestellt werden dürfen, da diese zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens gehören und bereits durch die Inkassogebühr gedeckt ist. Die Forderung für Adressermittlung und Personen und Kontenprüfung ist auch ohne jeglichen Bestand.
Ich fordere sie hiermit auf eine genaue Aufstellung ihrer geforderten 195,96 Euro Inkasso Gebühren zu Übersenden. Ich weise daraufhin das laut Gericht, für Forderungen bis max. 600 Euro ein Aufwandswert von 63,00Euro vorgesehen ist.
Gemäß §174 BGB haben sie sich als forderungseintreibendes Unternehmen zu legitimieren und mir eine Vollmachtsurkunde im Original vorzulegen.
Zur Vorlage der ordnungsgemäßen Individualvollmacht in der Forderungsangelegenheit der Firma …….. setze ich ihnen hiermit eine Frist bis zum
23.04.2012
Nach fruchtlosem o.g. Fristablauf werde ich gemäß §174 BGB die Forderung der …….. im gesamten mangels Vorlage der ordnungsgemäßen Vollmacht zurückweisen.
Des Weiteren behalte ich mir vor, nach Ablauf der o.g. Frist, ohne weitere vorherige Mitteilung, Maßnahmen gegen sie ergreifen zu lassen, welche für SIE erhebliche Mehrkosten und Unannehmlichkeiten zur Folge haben können:**
Aufgrund hier nicht näher definierter Ausführungen, hat ihr Geschäftsgebaren in dieser Angelegenheit gute Chancen, den Betrugstatbestand des Strafgesetzbuches zu erfüllen.
§ 263 StGB
1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
2. Der Versuch ist strafbar.
Aufgrund ihres Tätigwerdens ohne Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmachtsurkunde gemäß §174 BGB, werden alle Merkmale des Betrugstatbestandes erfüllt, denn der Versuch des Betruges ist nach der allgemeinen Lehre dann gegeben, wenn bereits zur Vornahme von Täuschungshandlungen unmittelbar angesetzt wurde.
In Anbetracht der möglichen Folgen, lege ich ihnen Nahe, die o.g. Frist ganz besonders im Auge zu behalten.**
Es liegt nunmehr an ihnen, was zu geschehen ist.**
Mit freundlichste Grüssen,
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Hilfe-Links zum Thema Inkasso
Grundlagen des Inkassos
Ratgeber Inkasso – Schuldenberatung
Jura Forum – Rechte beim Inkasso